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Bundesfinanzhof - Erbschaftsteuerrecht soll verfassungswidrig sein

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Der Bundesfinanzhof hält das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig. Betriebsvermögen könne in der Regel steuerfrei vererbt und verschenkt werden - dies sei eine "verfassungswidrige Überprivilegierung" zum Nachteil der übrigen "Steuerpflichtigen".

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