![]()
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt sich mit einem aktuellen Urteil zu Flugverspätungen erneut auf die Seite der Verbraucher. Passagiere haben auch bei Umsteigeverbindungen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Flug am Zielort letztlich eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hat.